Wir reinigen Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Dortmund. Wer mehrere Häuser verwaltet, bekommt eine Sammelrechnung im Monat. Ihr Ansprechpartner für Angebote ist Geschäftsführer Stoyan Hristov, vor Ort hat jedes Objekt eine feste Objektleitung.
Rechtliche Grundlagen für WEG-Reinigung
Die Kosten der Treppenhaus- und Gebäudereinigung sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV. Vermieter können sie auf die Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Für die Eigentümerversammlung bekommen Sie von uns Reinigungsprotokolle mit Datum und Umfang. Bei Schäden durch Dritte, Vandalismus oder Müllablagerungen halten wir den Zustand fest. Das können Sie gegenüber Mietern oder der Versicherung als Nachweis verwenden.
So rechnen wir ab: pro Partei und Reinigung
Wir rechnen pro Partei und Reinigung ab. Daraus ergibt sich ein fester Monatspreis. Nach Stunden rechnen wir nicht ab. So lässt sich der Preis in jeder WEG- oder Betriebskostenabrechnung auf die Wohneinheiten verteilen.
Bei wöchentlicher Reinigung kostet ein Haus mit 4 Etagen und 8 Parteien ab 260 € netto im Monat. Für größere Anlagen ab 16 Parteien gibt es einen Staffelpreis pro Partei. Den genauen Preis nennen wir nach der Besichtigung.
Treppenhausfenster reinigen wir 2- bis 4-mal im Jahr, das wird separat berechnet. Der Preis hängt von Anzahl und Zugänglichkeit der Fenster ab und steht vorab im Angebot.
Die Besichtigung ist kostenlos, danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Eine Jahresbindung gibt es nicht: Gekündigt wird mit 4 Wochen zum Monatsende, bei größeren Objekten mit 3 Monaten zum Quartalsende. Lassen Sie mehrere Häuser bei uns reinigen, gibt es einen Mengenrabatt.
Nicht übernehmen wir Objekte mit laufenden Bauarbeiten ohne absehbares Ende und akute Schimmel- oder Wasserschäden. Dafür brauchen Sie einen Sanierungsbetrieb. Preise am Telefon nennen wir nicht, weil Bauart, Bodenbelag, Turnus und Zusatzflächen wie Keller oder Aufzug den Aufwand stark verändern.
Nachweise für die Betriebskostenabrechnung
Damit Ihre Abrechnung auch bei Nachfragen von Mietern hält, bekommen Sie von uns:
- ein Leistungsverzeichnis je Objekt, das festlegt, was wie oft gereinigt wird. Es zeigt Mietern und Eigentümern, wofür sie zahlen.
- ein Logbuch im Objekt, in dem jeder Einsatz mit Datum steht. Mieter haben das Recht, die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen. Das Logbuch ist dann Ihr Nachweis.
- getrennt ausgewiesene Kosten je Objekt, auch wenn Sie mehrere Häuser über eine Sammelrechnung abrechnen.
- auf Wunsch eine Musterabrechnung pro Partei für die Jahresabrechnung der WEG.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuervorteil für Mieter und Eigentümer
Treppenhausreinigung durch ein Unternehmen gilt als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Mieter und selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen, zusammen mit anderen haushaltsnahen Dienstleistungen höchstens 4.000 € im Jahr. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung ist, dass der Anteil in der Nebenkostenabrechnung oder in einer Bescheinigung des Vermieters bzw. Verwalters ausgewiesen ist. Ob das im Einzelfall passt, prüft der Steuerberater.
Mieterwechsel, Leerstand, Sonderreinigung
Nach einem Auszug übernehmen wir die Grundreinigung der Wohnung, die Fenster und nach Sanierungen die Bauendreinigung. Steht ein Haus länger leer, passen wir den Reinigungsturnus an.
Information der Bewohner
Auf Wunsch hängen wir im Treppenhaus einen Aushang mit Reinigungstag, Turnus und Ansprechpartner aus. So wissen die Bewohner, wann gereinigt wird, und Rückfragen landen seltener bei Ihnen in der Verwaltung. Bei einer berechtigten Reklamation reinigen wir kostenlos nach.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegbar?
Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung (Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküche, Aufzugskabine) sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV und auf die Mieter umlegbar, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir weisen die Kosten je Objekt getrennt aus.
Können Mieter die Treppenhausreinigung von der Steuer absetzen?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, wenn der Anteil in der Nebenkostenabrechnung oder in einer Bescheinigung ausgewiesen ist. Im Einzelfall klärt das der Steuerberater.
Wie früh sollte die Reinigung nach einem Mieterwechsel beauftragt werden?
Sobald der Auszugstermin feststeht. Für Grund-, Fenster- oder Bauendreinigungen brauchen wir in der Regel 2–3 Wochen Vorlauf. Wer früh bucht, bekommt die Wohnung pünktlich zum Übergabetermin sauber.
Wer ist unser Ansprechpartner?
Für Angebote, Besichtigungen und Rahmenverträge: Geschäftsführer Stoyan Hristov, Telefon und WhatsApp 0172 9216636. Im laufenden Betrieb hat jedes Objekt zusätzlich eine feste Objektleitung, die das Team einweist und kontrolliert.
Hausverwaltungen in Dortmund
Wir arbeiten für Hausverwaltungen in ganz Dortmund sowie in Bochum, Witten und Hagen. Sonderreinigungen wie Grund- oder Bauendreinigung übernehmen wir im Umkreis von etwa 50 km.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026