Rechtliche Grundlagen der Schulreinigung
Schulen unterliegen dem Infektionsschutzgesetz (§ 36 IfSG), den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Gemeinschaftseinrichtungen und den Hygieneplänen der Kultusministerkonferenz. In NRW gilt zusätzlich die Verordnung zum Infektionsschutz in Schulen. Unsere Mitarbeiter haben erweiterte Führungszeugnisse nach § 30a BZRG – bei Schulen zwingend.
Transparente Preise nach Vor-Ort-Besichtigung
Wir erstellen unsere Angebote individuell nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung. Jedes Objekt ist anders – Größe, Bauart, Nutzung, Frequenz, Bodenbeläge und Sanitärbereiche fließen in die Kalkulation ein. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit transparentem Leistungsverzeichnis, festem Monatspreis und klarer Laufzeit. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Was Sie bei uns bekommen:
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung innerhalb weniger Tage
- Schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis
- Feste Monatspauschale ohne versteckte Zusatzkosten
- Transparente Kündigungsregelung (meist 4 Wochen zum Monatsende)
- Bei Mehrobjekt-Kunden: Mengenrabatte möglich
Dortmunder Schullandschaft
Dortmund hat rund 120 öffentliche Schulen (ca. 90 Grundschulen, 30 weiterführend) und zahlreiche Privatschulen. Schwerpunkte unserer Betreuung: Privatschulen, Ganztagsschulen mit längeren Betriebszeiten, Sekundarschulen mit speziellen Profilen.